übersicht der kontraindikationen
Im Folgenden finden Sie eine Liste von Kontraindikationen. Falls eine auf Sie zutreffen sollte, geben Sie dies bitte im Vorfeld an oder verzichten Sie auf eine Hypnosesitzung.
Hypnose sollte nicht oder nur mit besonderen Kenntissen bzw. nach Absprache mit dem behandelnden Facharzt und einer entsprechenden medizinischen Qualifikation angewandt werden bei:
- Psychosen (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen...)
- Persönlichkeitsstörungen
- Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen
- Herzerkrankungen
- Erkrankungen des zentralen Nervensystems
- Thrombose
- Depressionen (bestimmte Arten)
- ADS (bestimmte Formen)
- kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
- geistig behinderten Menschen
- Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)
- Einnahme von Psychopharmaka
- Schwangerschaft (hier sollten nur bestimmte Hypnosetechniken von speziell dafür ausgebildeten Therapeuten angewandt werden)
- bei Kindern und Jugendlichen ohne die Ausdrückliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters
- bei Menschen mit Glaubenskonflikten (einige Religionen sehen die Hypnose auch heute noch trotz aller medizinischer Erkenntnisse und Erklärungen als Zauberei an)
- bei Menschen, die Angst davor haben, hypnotisiert zu werden
- bei Menschen, die nicht hypnotisiert werden möchten
- bei Menschen, die nicht wissen, dass man sie hypnotisieren möchte
Bei EMDR sind die Kontraindikationen ebenfalls zu berücksichtigen. Insbesondere darf EMDR auf keinen Fall angewendet werden bei: akuten Psychosen, schweren hirnorganischen Störungen, wie z.B. Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma.